re / 10.03.20
„Zur Erhaltung eines Denkmals gehört die Bewahrung eines seinem Maßstab entsprechenden Rahmens. Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muss sie erhalten werden, und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte.“ Artikel 6 Charta von Venedig
http://www.dnk.de/_uploads/media/135_1964_Charta_von_Venedig.pdf
Nachdem das städtebauliche Werkstattverfahren im Sanierungsgebiet Rathausblock Dragonerareal, mit der Entscheidung für den Entwurf des Büros SMAQ mit Man Made Land, schon vorbei ist, wird jetzt erst ein Denkmalpflegeplan vorgestellt.
Die Frage ist, ob der Entwurf von SMAQ angemessenen mit dem Denkmalbestand umgeht und die Abrisspläne und geplanten Neubauten denkmalverträglich umgesetzt werden können.

Zum Beipiel soll die Beschlagschmiede von 1899 abgerissen werden, obwohl der Denkmalschutz es für ein erhaltenswertes Gebäude erachtet.

Ziel sollte doch sein, dass das Ensemble in seiner historischen Struktur erlebbar bleibt.
„Bei einem Ensemble handelt es sich um eine bauliche Gruppe, die aufgrund ihres Zusammenwirkens als erhaltungswürdig erachtet wird und geschützt werden soll. Einzelne Gebäude bilden gemeinsam ein Kulturdenkmal. Dabei müssen sie nicht oder zumindest nicht alle Einzeldenkmale sein.“
https://www.monumente-online.de/de/ausgaben/2016/4/ensembleschutz.php
Sonder-AG Geschichte des Ortes – Präsentation Denkmalpflegeplan
Rathaus Yorckstraße
Yorkstraße 4 – 11
19.03.2020 um 17:00 – 19:00 Uhr
update 13.03.20
Aus „Vorsorgemaßnahme zur Minimierung eines Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus“ wurde die öffentliche Präsentation des Denkmalpflegeplans ABGESAGT.